GV. NRW. 2025 S. 648
Gesetz zur Änderung des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW
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Gesetz
zur Änderung des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Gesetz
zur Änderung des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW
Vom 10. Juli 2025
Artikel 1
§ 1 des Schülerinnen- und Schülerdatenübermittlungsgesetzes NRW vom 17. Oktober 2023 (GV. NRW. S. 1147) wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
„§ 1
Anwendungsbereich, Rechtsverordnung“
2. In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „7 des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217)“ durch die Angabe „60 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)“ ersetzt.
3. Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 wird die Angabe „zum Ende des Schuljahres“ gestrichen.
b) In Satz 3 wird die Angabe „im zweiten Schulhalbjahr“ gestrichen.
4. In Absatz 4 wird die Angabe „zum 10. Juni eines jeden Jahres“ durch die Angabe „vier Wochen zum Ende eines Schuljahres“ ersetzt.
5. Folgender Absatz 5 wird angefügt:
„(5) Das für Arbeit zuständige Ministerium kann die von der Agentur für Arbeit gemäß § 31a Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch zu übermittelnden Daten zentral für die nach Landesrecht bestimmten Stellen des Landes entgegennehmen.
Soweit erforderlich, dürfen die nach § 31a Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch übermittelten Datensätze mit den nach § 31a Absatz 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch übermittelten Datensätzen abgeglichen werden. Das für Arbeit zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung das Nähere zu den Sätzen 1 und 2 zu regeln.“
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Düsseldorf, den 10. Juli 2025
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Der Ministerpräsident
Hendrik W ü s t
Der Minister der Finanzen
Zugleich für die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
Dr. Marcus O p t e n d r e n k
Der Minister des Innern
Herbert R e u l
Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration
Josefine P a u l
Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales
Karl-Josef L a u m a n n
Die Ministerin für Schule und Bildung
Dorothee F e l l e r
Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft
Ina B r a n d e s