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GV. NW. 1977 S. 191.

Bekanntmachung des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer

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SGV. NW. 300.

SGV. NW. 300.

Vom 9. Mai 1977

Dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen sind zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer - Bekanntmachungen vom 21. Dezember 1976 (GV. NW. S. 472) und 17. Januar 1977 (GV. NW. S. 66) - die ausgefertigten Bestätigungsurkunden der Länder Rheinland-Pfalz am 17. Januar 1977, Saarland am 14. Februar 1977, Bayern am 28. Februar 1977, Baden-Württemberg am 30. März 1977 und Hamburg am 6. April 1977 zugegangen.

Nach Artikel 4 Abs. 4 des Abkommens ist der Beitritt dieser Länder zu dem Abkommen mit dem Zeitpunkt des Zugangs der Urkunden wirksam geworden.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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