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GV. NW. 1993 S. 154.

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für seerechtliche Verteilungsverfahren

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Vom 2. April 1993

Das Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren ist gemäß § 5 Satz 3 am 1. März 1993 in Kraft getreten.

Die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen ist am 14. März 1992 hinterlegt worden.

Für den Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen
der Kultusminister

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