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GV. NW. 1992 S. 100.

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991

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SGV. NW. 300.

Vom 7. März 1992

Das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991 - Bekanntmachung vom 20. November 1991 (GV. NW. S. 448) - ist zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und der Freien und Hansestadt Hamburg nach seinem Artikel 4 Abs. 2 am 1. Januar 1992 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 7. März 1992

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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