Stammnorm
Ausfertigungsdatum
04.05.1993
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991
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s. Bek. v. 21. 9. 1993 (GV. NW. S. 684/SGV. NW. 101).
Vom 4. Mai 1993
Das Abkommen zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Niedersachsen, der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften und anderen öffentlichen Stellen vom 23. Mai 1991 ist mit Bekanntmachung vom 20. November 1991 (GV. NW. S. 530) veröffentlicht worden.
Das Abkommen ist nach seinem Artikel 13 am 1. Januar 1993 in Kraft getreten.
Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt II erfolgt demnächst; sie wird gesondert bekanntgegeben.
Der Stellvertreter
des Ministerpräsidenten
des Landes Nordrhein-Westfalen