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  • vom 01.01.2000
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer des Freistaates Thüringen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

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siehe Bek. v. 1.4.1999 (GV. NRW. S. 114).

Vom 5. Juli 1999

Nachdem die vom Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 22. März/19. April 1999 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. Mai 1999 in Kraft getreten.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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