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GV. NW. 1994 S. 57.

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts 'Deutschlandradio' - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993

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Bek. v. 19. 10. 1993 (GV. NW. S. 880 / SGV. NW. 2251).

Vom 1. Februar 1994

Nachdem alle Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 1993 beim Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder - Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz - hinterlegt worden sind, ist der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Ländern über die Überleitung von Rechten und Pflichten des Deutschlandfunks und des RIAS Berlin auf die Körperschaft des öffentlichen Rechts ,,Deutschlandradio" - Hörfunk-Überleitungsstaatsvertrag - vom 17. Juni 1993 nach seinem § 7 Abs. 1 und 2 am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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