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GV. NW. 1998 S. 201.

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Bremen zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

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siehe Bek. d. Staatsvertrags v. 10.2.1998 (GV. NW. S. 144).

Vom 25. Februar 1998

Nachdem die von der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Nordrhein-Westfalen ausgefertigten Ratifizierungsurkunden am 16. Februar 1998 ausgetauscht wurden, tritt der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Absatz 1 am 1. März 1998 in Kraft.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein - Westfalen
Johannes R a u

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