Bekanntmachung des Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen - Landesplanungsbehörde - über die Verbindlichkeitserklärung der Teilpläne 'Grube Fischbach' und 'Herbertskaul' im Rahmen des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet
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GS. NW. S. 450 / SGV. NW. 230.
GV. NW. ausgegeben am 21. Februar 1957.
Vom 30. Januar 1957
Die Teilpläne ,,Grube Fischbach" und ,,Herbertskaul" des Gesamtplanes für das Rheinische Braunkohlengebiet sind durch Beschluß des Braunkohlenausschusses vom 14. 12. 1955 aufgestellt worden. Sie haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten vom 29. Februar bis 27. März 1956 offengelegen. Die Teilpläne befinden sich in der Originalausfertigung bei der Bezirksplanungsstelle in Köln.
Auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Gesamtplanung im Rheinischen Braunkohlengebiet vom 25. April 1950 (GV. NW. S. 71) erkläre ich
1. den Teilplan ,,Grube Fischbach" in den Gemeinden Horrem (Kreis Bergheim) sowie Frechen und Lövenich Landkreis Köln) hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Sicherheitszone,
2. den Teilplan ,,Herbertskaul" in der Gemeinde Frechen (Landkreis Köln) hinsichtlich der äußeren Begrenzungslinie der Abbaufläche
mit Wirkung vom Tage nach der Verkündung dieser Bekanntmachung für verbindlich.
Die Verbindlichkeitserklärung ergeht im Einvernehmen mit den zuständigen Fachministern des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen