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GV. NW. 1977 S. 66.

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer

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SGV. NW. 300.

Vom 17. Januar 1977

Bis zum Ablauf des 31. Dezember 1976 sind dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen zu dem Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Bundesländer - Bekanntmachung vom 21. Dezember 1976 (GV. NW. S. 472) - die ausgefertigten Bestätigungsurkunden der Länder Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zugegangen.

Nach seinem Artikel 4 Abs. 3 ist das Abkommen damit für die genannten Länder am 1. Januar 1977 in Kraft getreten.

Der Zeitpunkt des Beitritts der übrigen Länder zu dem Abkommen nach Artikel 4 Abs. 4 des Abkommens wird gesondert bekanntgemacht.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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