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GV. NW. 1972 S. 183.

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses

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Vom 23. Juni 1972

Das am 10. Februar 1972 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung des Abiturzeugnisses ist im Bundesgesetzblatt II S. 569 veröffentlicht worden. Das Abkommen ist am 10. Februar 1972 in Kraft getreten.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zu dem Abkommen sein Einverständnis erklärt.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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