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GV. NW. 1976 S. 148.

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Übereinkommens über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts

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Vom 7. April 1976

Das Übereinkommen vom 19. April 1972 über die Gründung eines Europäischen Hochschulinstituts ist aufgrund des Gesetzes vom 23. August 1974 (BGBl. II. S. 1137) veröffentlicht worden. Es ist laut Bekanntmachung vom 29. April 1975 (BGBl. II S. 839) für die Bundesrepublik Deutschland am 1 Februar 1975 in Kraft getreten.

Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Übereinkommen erklärt.

Der Ministerpräsident des
Landes Nordrhein-Westfalen

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