Stammnorm
Ausfertigungsdatum
17.12.1957
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Gültig bis
30.12.2013
Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen des Königreichs Griechenland
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SGV. NW. 40.
Vom 17. Dezember 1957
Auf Grund des § 7 des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (Gesetzsamml. S. 691) wird bekanntgemacht, daß durch die Gesetzgebung des Königreichs Griechenland die Gegenseitigkeit verbürgt ist.
Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen