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GV. NW. 1975 S. 269.

Bekanntmachung über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt gegenüber Angehörigen des Spanischen Staates

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SGV. NW. 40.

Vom 18. März 1975

Auf Grund des § 7 des preußischen Gesetzes über die Haftung des Staates und anderer Verbände für Amtspflichtverletzungen von Beamten bei Ausübung der öffentlichen Gewalt vom 1. August 1909 (PrGS. NW. S. 113) wird bekannt gemacht, daß durch die Gesetzgebung des Spanischen Staates die Gegenseitigkeit verbürgt ist.

Die Landesregierung
des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Ministerpräsident

Der Justizminister

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