Stammnorm
Ausfertigungsdatum
01.10.1988
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Bekanntmachung zu dem Abkommen vom 16. Mai 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
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Vom 1. Oktober 1988
Das Abkommen vom 16. Mai 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ist mit dem Gesetz zu diesem Abkommen vom 17. März 1988 (BGBl. II S. 286) veröffentlicht worden.
Es ist laut Bekanntmachung vom 23. Juni 1988 (BGBl. II S. 619) nach seinem Artikel 16 Abs. 2 am 1. August 1988 in Kraft getreten.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Abkommen erklärt.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen