Stammnorm
Ausfertigungsdatum
12.12.1980
Fassung
Gültig ab
01.01.2000
Bekanntmachung zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
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Vom 12. Dezember 1980
Das am 3. Februar 1977 unterzeichnete Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen ist aufgrund des Gesetzes vom 14. Januar 1980 veröffentlicht worden (BGBl. II S. 33). Es ist laut Bekanntmachung vom 12. November 1980 (BGBl. II S. 1438) nach seinem Artikel 15 Abs. 2 am 1. Dezember 1980 in Kraft getreten.
Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Abkommen erklärt.
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen