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  • vom 01.07.2002
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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüferinnen und Buchprüfer des Landes Rheinland-Pfalz zum Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer und der vereidigten Buchprüfer im Lande Nordrhein-Westfalen

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Vom 2. Juli 2002

Nachdem die vom Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz ausgefertigten Ratifikationsurkunden am 7. Mai/25. Juni 2002 ausgetauscht wurden, ist der Staatsvertrag gemäß Artikel 8 Abs. 1 am 1. Juli 2002 in Kraft getreten.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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