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GV. NRW. S. 632.

Bekanntmachung der Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden

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Bekanntmachung
der Bezirke der Landesmittelbehörden und
der unteren Landesbehörden

Vom 12. November 2013

 

Auf Grund des § 10 des Landesorganisationsgesetzes vom 10. Juli 1962 (GV. NRW. S. 421) gibt die Ministerpräsidentin die nachstehenden Bezirke der Landesmittelbehörden und der unteren Landesbehörden bekannt:

 

I.                   Bezeichnung, Sitz und Bezirk der Landesmittelbehörden

Siehe Anlage

II.                Bezeichnung, Sitz und Bezirk der unteren Landesbehörden

Siehe Anlage

 

Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Anmerkung der Redaktion:
Aus technischen Gründen wurde der Tabellentext der Teile I und II als Anlage gefasst.

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