Stammnorm
Ausfertigungsdatum
22.12.2021
Fassung
Gültig ab
14.01.2022
Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)
Link kopiert
Der Link zum Pragraph wurde kopiert
Vom 22. Dezember 2021
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen