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  • vom 14.01.2022
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Bekanntmachung des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

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Vom 22. Dezember 2021

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2021 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) zugestimmt.

 

 

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

 

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

 

 

 

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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