Stammnorm
Ausfertigungsdatum
29.06.2021
Fassung
Gültig ab
15.07.2001
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg
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Nachdem am 22. Juni 2021 die Ratifikationsurkunden der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht waren, ist der Staatsvertrag über die Voraussetzungen zur Ausstattung und Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Stiftung „Zoologisches Forschungsmuseum Alexander Koenig – Leibniz-Institut für Biodiversität der Tiere“ beziehungsweise „Leibniz-Institut zur Analyse des Biodiversitätswandels“ mit den Standorten Bonn und Hamburg gemäß seines Artikels 8 Absatz 1 Satz 2 am 22. Juni 2021 in Kraft getreten.
Düsseldorf, 29. Juni 2021
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen