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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 29; geändert durch Bekanntmachung vom 22. Juni 2017 (GV. NRW. S. 675).
Obsolet.

Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen

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Verwaltungsabkommen
über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen
über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel
auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen

Vom 9. Januar 2016

 

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 27. November 2015/13. Dezember 2015 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasser- und abwasserabgaberechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser aus der hessischen Kläranlage Diemelstadt/Hesperinghausen in die Diemel auf dem Gebiet Nordrhein-Westfalens und über die mit der Einleitung im Zusammenhang stehenden Abwasseranlagen abgeschlossen.

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Peter  K n i t s c h

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