Stammnorm
Ausfertigungsdatum
31.10.2016
Fassung
Gültig ab
26.09.2016
Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen
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Vom 31. Oktober 2016
Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 22.08./26.09.2016 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der zuständigen Behörde für alle wasserrechtlichen Entscheidungen über die Einleitung von Abwasser der Firma Dynamit Nobel GmbH in ein namenloses Nebengewässer der Heller auf hessischem Gebiet und über die breitflächige Versickerung über die belebte Bodenzone in der Stadt Haiger (Gemarkung Allendorf) in Hessen sowie für die mit diesen Gewässerbenutzungen im Zusammenhang stehenden Anlagen abgeschlossen.
Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.
Ministerium
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur - und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen