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  • vom 27.01.2009
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GV. NRW. S. 14.

Bekanntmachung des Inkrafttretens der Vereinbarung zwischen den Ländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz zur Auflösung des Staatlichen Heilquellenamtes Bad Ems

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Vom 5. Januar 2009

Nachdem die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen beim Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz des Landes Rheinland-Pfalz hinterlegt wurde, ist die Vereinbarung gemäß der Protokollerklärung des Landes Nordrhein-Westfalen zu der Vereinbarung mit Wirkung vom 1. Januar 2008 in Kraft getreten.

Düsseldorf, den 5. Januar 2009

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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