Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen
  • vom 28.02.2018
    (aktuelle Seite)

Änderungshistorie

GV. NRW. S. 284

Bekanntmachung des Verwaltungsabkommens über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen)

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

Vom 11. Juni 2018

 

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 28. Februar 2018 das Verwaltungsabkommen über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Maßnahme zur Verbesserung der Auenstrukturen in der Gemarkung Grimelsheim der Stadt Liebenau (Hessen) und der Gemarkung Daseburg der Stadt Warburg (Nordrhein-Westfalen) abgeschlossen.

 

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

Düsseldorf, den 11. Juni 2018

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,

Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

In Vertretung

Dr. B o t t e r m a n n

Zum Textanfang