Feststellung des Landtags Nordrhein-Westfalen zu einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite
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Feststellung des Landtags Nordrhein-Westfalen
zu einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite
Vom 27. Januar 2021
Folgender Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen in seiner 114. Sitzung vom 27. Januar 2021 wird bekanntgemacht:
1. Der Landtag Nordrhein-Westfalen stellt gemäß des § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Regelung besonderer Handlungsbefugnisse im Rahmen einer epidemischen Lage von landesweiter Tragweite und zur Festlegung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz (Infektionsschutz- und Befugnisgesetz – IfSBG-NRW) (GV. NRW. 2020 S. 218b) im Land Nordrhein-Westfalen eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite fest.
2. Die Feststellung gilt für zwei Monate. Sie ist im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Düsseldorf, 27. Januar 2021
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen
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Fn 1 |
GV. NRW. S. 36. |