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  • vom 29.08.2007
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GV. NRW. S. 314

Bekanntmachung des In-Kraft-Tretens des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Übertragung von Aufgaben nach § 9 Abs. 1 und § 10 Handelsgesetzbuch zur Errichtung und zum Betrieb eines gemeinsamen Registerportals der Länder

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Vom 15. Mai 2007

Nachdem die vom Freistaat Sachsen ausgefertigte Ratifikationsurkunde in der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen hinterlegt wurde, tritt der Staatsvertrag gemäß Artikel 13 Abs. 1 am 1. Juni 2007 in Kraft.

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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