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(GV. NRW. S. 723).

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neufestsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatliche anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont (Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont)

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Vom 21. November 2018

 

Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben am 11. Oktober / 25.Oktober 2018 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der gemeinsamen zuständigen Behörde für die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens zur Neufestsetzung eines Heilquellenschutzgebietes für die staatliche anerkannten Heilquellen in Bad Pyrmont (Niedersächsisches Staatsbad Pyrmont) abgeschlossen.

 

Das Verwaltungsabkommen wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

Düsseldorf, den 21. November 2018

 

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft,

Natur - und Verbraucherschutz

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

In Vertretung

Dr.  B o t t e r m a n n

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