Fassung
Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
Vom 10. Oktober 2025
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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2025 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik zugestimmt.
Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.
Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.
Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen