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Bekanntmachung des Achten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages)

Vom 7. November 2025

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 5. November 2025 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Achten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Reform des Verfahrens zur Festsetzung des Rundfunkbeitrages) zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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