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GV. NRW. S. 114, ber. S. 281.

Bekanntmachung des Beitritts des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu dem Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971

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Vom 1. Februar 2019

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist gemäß Artikel 11 Absatz 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf vom 24. Juni 1971 mit Wirkung zum 1. Januar 2019 dem Abkommen beigetreten.

 

 

Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

des Landes Nordrhein-Westfalen

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