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Bekanntmachung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag)

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Vom 29. September 2020

 

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 17. September 2020 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Erster Medienänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.

 

 

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

 

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

 

 

Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

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