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Bekanntmachung des Fünften Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag)

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Vom 18. Juni 2024

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 12. Juni 2024 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Fünften Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Fünfter Medienänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.

 

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

 

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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