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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Dreiundzwanzigsten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

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Vom 23. Juni 2020

 

Nachdem am 31. Mai 2020 alle Ratifikationsurkunden bei der Bayerischen Staatskanzlei hinterlegt waren, ist der Dreiundzwanzigste Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Dreiundzwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag) gemäß seines Artikels 2 Absatz 2 Satz 1 am 1. Juni 2020 in Kraft getreten.

 

 

 

Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

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