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Änderungshistorie

GV. NRW. S. 26.

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Fünfzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

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Vom 17. Januar 2012

Nachdem am 29. Dezember 2011 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 7 Absatz 2 am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Vorschriften nach § 14 Absatz 1, 2 und 6 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages sind am 1. Januar 2012 in Kraft getreten.

Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen

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