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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr)

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Vom 8. August 2023

 

Nachdem am 24. Juli 2023 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen (Sitzland) hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 11 Absatz 1 Satz 2 am 1. August 2023 in Kraft getreten.

 

 

 

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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