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Bekanntgegeben am 13. März 2020 (GV. NRW. S. 158).

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

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Vom 25. Februar 2020

 

Nachdem am 25. Februar 2020 die Ratifikationsurkunde des Landes Nordrhein-Westfalen beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport hinterlegt war, ist der Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern gemäß seines Artikels 7 Absatz 3 in Verbindung mit Absatz 2 Satz 4 für das Land Nordrhein-Westfalen am 25. Februar 2020 in Kraft getreten.

 

 

Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

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