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GV. NRW. S. 550

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)

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Vom 26. Oktober 2010

Nachdem am 19. Oktober 2010 der Freistaat Sachsen seine Ratifikationsurkunde bei der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt als der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und der Ministerpräsidenten hinterlegt hat, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 17 Absatz 1 Satz 2 am 1. Februar 2011 für den Freistaat Sachsen in Kraft.

 

Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen

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