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GV. NRW. S. 539

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)

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Vom 5. Oktober 2010

Nachdem bis zum 30. September 2010 der Bund sowie alle Länder – bis auf den Freistaat Sachsen – ihre Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei Rheinland Pfalz als der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und der Ministerpräsidenten hinterlegt haben, tritt der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 17 Absatz 1 Satz 1 am 1. Januar 2011 für den Bund und die Länder – bis auf den Freistaat Sachsen - in Kraft.

 

Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen

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