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GV. NRW. S. 766.

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Zwanzigsten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Zwanzigster Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

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Vom 12. September 2017

 

Nachdem am 31. August 2017 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommerns, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 4 Absatz 2 mit Ausnahme von Artikel 3 am 1. September 2017 in Kraft getreten. Artikel 3 ist mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft getreten.

 

 

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

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