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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)

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Vom 27. August 2024

 

 

Nachdem am 15. Juli 2024 die Ratifikationsurkunden des Freistaats Thüringen und des Landes Nordrhein-Westfalen ausgetauscht waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 2 am 1. August 2024 in Kraft getreten.

 

 

Düsseldorf, 27. August 2024

 

Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Hendrik  W ü s t  MdL

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