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In Kraft getreten am 3. August 2017 (GV. NRW. S. 692).

Bekanntmachung des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur „EAE“ zwischen der Stadt Bielefeld und dem Land Nordrhein-Westfalen

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Bekanntmachung
des öffentlich-rechtlichen Vertrages zur „EAE“
zwischen der Stadt Bielefeld und dem Land Nordrhein-Westfalen

Vom 20. Juli 2017

 

 

 

siehe Anlage

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