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Bekanntmachung des Sechsten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag)

Vom 7. November 2025

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 5. November 2025 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Sechsten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Sechster Medienänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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