Inhaltsverzeichnis
Aus
Fassungen

Bekanntmachung des Siebten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag)

Vom 7. November 2025

Link kopiert

Der Link zum Pragraph wurde kopiert

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 5. November 2025 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Siebten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge - Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag) zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

Zum Textanfang