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Bekanntmachung des Staatsvertrages über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern

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Vom 21. Oktober 2019

 

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 2019 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern zugestimmt.

 

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

 

Düsseldorf, 14. Januar 2020

 

Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

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