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Bekanntmachung des Vertrags über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only- Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag

Vom 10. Oktober 2025

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Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 9. Juli 2025 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only- Technical-Systems (NOOTS) - Vertrag zur Ausführung von Artikel 91 c Absatz 1, Absatz 2 GG - NOOTS-Staatsvertrag zugestimmt.

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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