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Bekanntmachung des Vierten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

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Bekanntmachung
des Vierten Staatsvertrags zur Änderung
medienrechtlicher Staatsverträge
(Vierter Medienänderungsstaatsvertrag)

 

Vom 5. Dezember 2023

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 30. November 2023 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Vierten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Vierter Medienänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.

 

 

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

 

 

Düsseldorf, 5. Dezember 2023

 

 

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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