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Bekanntmachung des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag)

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Vom 29. März 2022

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 23. März 2022 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Zweiten Staatsvertrages zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweiter Medienänderungsstaatsvertrag) zugestimmt.

 

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

 

 

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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