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Bekanntmachung des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)

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Bekanntmachung
des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen
und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen
des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen
(Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen)

 

Vom 28. Mai 2024

 

Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2024 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Entwurf des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrages zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Steuerberater und Steuerberaterinnen des Freistaats Thüringen zum Versorgungswerk der Steuerberater im Land Nordrhein-Westfalen (Zweiter Änderungsstaatsvertrag zur Versorgung der Steuerberater in Thüringen) zugestimmt.

 

Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht.

 

Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht.

 

Düsseldorf, 28. Mai 2024

 

Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen

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