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GV. NRW. S. 602

Berichtigung der Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag)

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Vom 16. November 2010

Die Bekanntmachung des Inkrafttretens des Staatsvertrages betreffend des Freistaates Sachsen über die Verteilung von Versorgungslasten bei bund- und länderübergreifenden Dienstherrenwechseln (Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag) vom 26. Oktober 2010 wird dahingehend berichtigt, dass der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 17 Absatz 1 Satz 2 am 1. Januar 2011 auch für den Freistaat Sachsen in Kraft tritt.

 

Die Ministerpräsidentin
des Landes Nordrhein-Westfalen

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