Fassung
Bekanntmachung des Inkrafttretens des Siebten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag - 7. MÄStV)
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Nachdem am 28. November 2025 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 6 Absatz 2 Satz 1 am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten.
Düsseldorf, 20. Januar 2026
Der Ministerpräsident
des Landes Nordrhein-Westfalen