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Bekanntmachung des Inkrafttretens des Siebten Staatsvertrags zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge – Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (Reformstaatsvertrag - 7. MÄStV)

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Nachdem am 28. November 2025 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 6 Absatz 2 Satz 1 am 1. Dezember 2025 in Kraft getreten. 

 

Düsseldorf, 20. Januar 2026       

 

Der Ministerpräsident

des Landes Nordrhein-Westfalen

 

 

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